Aktuelles aus dem Rathaus von Möhnesee

Wer ist zuständig für Disziplinarverfahren

von MöhneReport

Bürgermeister Wolf Blesken hat das Abwahlverfahren gegen den Beigeordneten, Kämmerer und allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters angestoßen. · Foto: Gemeinde Möhnesee.
Bürgermeister Wolf Blesken hat das Abwahlverfahren gegen den Beigeordneten, Kämmerer und allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters angestoßen. · Foto: Gemeinde Möhnesee.

Körbecke · Es sollte schnell gehen, den Beigeordneten, Kämmerer und allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters loszuwerden. Am Dienstag, 21. Juli, tagte der Gemeinderat ab 17.30 Uhr zu einer Sondersitzung.  Die Abwahl des Beigeordneten sollte durchgewunken werden. Ohne Aussprache. Die Abwahl scheiterte. So weit. So bekannt.

Vorwürfe bleiben, benannt werden sie nicht
Die Gründe für den Abwahlantrag wollen CDU, Grüne und FDP weiterhin für sich behalten, so haben sie es in einer Pressemitteilung erklärt, die MöhneReport ungekürzt veröffentlicht hat.

Ein Verbleiben im Amt nicht vertretbar?
Warum der Mann gehen müsse? „Wir können es gegenüber den Wählern nicht vertreten, wenn er auch nur einen Tag länger bleibt“, das ist Überzeugung der CDU-Fraktion. Kundgetan von Ratsmitgliedern beim Treffen nach der Ratssitzung in lockerer Runde in der Außengastronomie der Gaststätte „Im Stress“.  Was der Mann sich geleistet habe? Da sage man nichts zu, die Beratungen seien schließlich nichtöffentlich gewesen.

Bürgermeister will Beigeordneten loswerden — aber wie?
Bürgermeister Wolf Blesken bestätigte beim Treffen am „Stress“, er wolle eine Rückkehr des Beigeordneten ins Rathaus verhindern. Ob er die Vorwürfe gegen den Beigeordneten prüfen lasse von der Kommunalaufsicht? Gegen seine Vorgängerin auch? „Die Akten liegen seit fünf Wochen beim Kreis“, anwortet der Bürgermeister im Gespräch mit MöhneReport.

MöhneReport hat Gemeinde und Kreis angefragt
Der Bürgermeister weiß zu diesem Zeitpunkt, dass MöhneReport beim Kreis angefragt hat, dass der Kreis geantwortet hat — der Bürgermeister kennt beide Mails im Wortlaut. Damit kennt er auch den Widerspruch in den Darstellungen, denn die Pressestelle des Kreises schrieb an MöhneReport: „Für dienstrechtliche Fragestellungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune ist die allgemeine Kommunalaufsicht nicht zuständig. Die dienstvorgesetzte Stelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune liegt allein beim Bürgermeister der Kommune.“  Und: Zu den angefragten Fragestellungen bezüglich der ehemaligen Bürgermeisterin lägen der allgemeinen Kommunalaufsicht derzeit keine Anträge zur Bearbeitung vor. Und nun? Bürgermeister Wolf Blesken erklärt im Gespräch mit MöhneReport, der Beigeordnete sei auch allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters — den könne er nicht dienstrechtlich belangen. Das müsse auf jeden Fall der Kreis machen.

Lässt der Kreis Möhnesees Bürgermeister warten?
MöhneReport hat auch über Parteigrenzen hinweg mit bestens informierten Menschen außerhalb der Rathaus-Blase gesprochen. Viele schimpfen: Eine Unverschämtheit sei es, dass der Kreis den Bürgermeister aus Möhnesee warten lasse, keine fachlich brauchbaren Hinweise gebe oder Beamten zur Verfügung stelle, die zu den möglicherweise nötigen Befragungen befugt seien.

Es gibt zwei Antworten
MöhneReport hat nach dem Gespräch am „Stress“ noch einmal eine schriftliche Antwort an die Gemeindeverwaltung geschickt. Um die Form zu wahren. Um eine schriftliche Antwort zu bekommen. Fragestellung: Ist der Kreis informiert worden, soll die Kommunalaufsicht prüfen, ob Disziplinarmaßnahmen nötig sind, ob eventuell sogar ein Gericht auf die Sachen schauen muss? Antwort aus dem Vorzimmer des Bürgermeisters am 27. Juli: „Nach Rücksprache mit Herrn Blesken können zu den Personalfragen im Moment keine Angaben gemacht werden. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.“

Was die Darstellungen bedeuten könnten
Der Kreis Soest sieht die Gemeinde in der Pflicht, den Beigeordneten dienstrechtlich zu belangen, sollte das nötig sein. Der Bürgermeister sieht diese Verantwortung beim Kreis. Der Kreis schreibt, es gebe keine Prüfaufträge hinsichtlich der Altbürgermeisterin. Der Bürgermeister lehnt auf offizielle Anfrage eine Antwort ab, beruft sich auf ein schwebendes Verfahren.

Zusammenschau
Legt man alles nebeneinander, dann könnte das bedeuten: Ja, die Gemeinde hat Akten zur Prüfung an den Kreis als untere Kommunalaufsicht gegeben. Ja, sie betreffen den Beigeordneten. Man hat beim Kreis und in der Gemeinde unterschiedliche Ansichten darüber, wer disziplinarrechtlich für den Beigeordneten zuständig ist. Nein, die Altbürgermeisterin ist aktuell nicht im Blick der Kommunalaufsicht.

Müssen sich Rat und Bürgermeister Fragen gefallen lassen?
Ein Kommentar von Thomas Brüggestraße

Ja, Beigeordneter und Altbürgermeisterin sehen sich weiterhin Vorwürfen der Selbstbedienung, Bereicherung und Umgehung des Rates ausgesetzt — der Verdacht wurde gezielt an die Presse durchgestochen, obwohl das Abwahlverfahren, für das sich der Gemeinderat entschieden hatte, strikt nichtöffentlich ist. Weil es um Politik geht. Weil Menschen nicht beschädigt werden sollen.

Eine Rückschau
Das Abwahlverfahren war von Beginn an das falsche Mittel, das hat MöhneReport bereits geschrieben. Weil das bisherige Verfahren nur auf Rauswerfen getrimmt war.

Unschuldsvermutung gilt
Wer Dienstpflichten so schwerwiegend verletzt, dass er deswegen gemaßregelt oder entlassen werden müsste, hat als Angeschuldigter das unbedingte Recht auf ein faires und rechtstaatliches Verfahren: Entweder im Hause oder beim Kreis über das Disziplinarrecht oder vor einem ordentlichen Gericht. Es gilt immer die Unschuldsvermutung. Immer.

Rat verlor das Vertrauen
Rat und Verwaltung haben das anders gesehen. Der Bürgermeister brachte den Rat durch seine Schilderungen dazu, mehrheitlich das Vertrauen zu verlieren. Der Rat beschloss einstimmig die Einholung von Gutachten. Eine Koalition bildete sich, die eine Abwahl forderte. Alles sollte hinter geschlosssenen Türen bleiben. Blieb es aber nicht, und das war Absicht.

Funktioniert die Demokratie?
Die geplante schnelle Abwahl ist gescheitert, weil von vornherein Stimmen für eine nötige Zweidrittelmehrheit fehlten, weil zudem auf Antrag geheim abgestimmt wurde. In unserer Demokratie funktioniert das noch: Geheime Wahl heißt freie Wahl, Überraschungen inbegriffen. Ist das gut so? Ja, definitiv. Weil es auch einen Bundeskanzler erdet. Für einen Moment zumindest.

Gerüchteküche
Man will den Beigeordneten weiter loswerden. Und weiter schweigen, was er denn Schlimmes getan haben soll. Die ehemalige Bürgermeisterin wird mit beschädigt, durch Anwürfe, die nach wie vor durch die Gerüchteküche wabern.

Es könnte alles richtig teuer werden
Der Beigeordnete und Kämmerer wird keinesfalls klein beigeben. Das steht zu erwarten. Noch vor nicht allzu langer Zeit wurde er gefeiert für umsichtige Finanzpolitik in Zeiten, wo eine Kommune nach der anderen in die Knie geht unter den  Lasten, die vom Bund über die Länder an die Kreise und an die Kommunen weitergereicht werden. Der Mann habe Möhnesee vor der Haushaltsicherung bewahrt, so lobten alle im Chor.

Unnötiges Gezerre?
Und jetzt? Ein unwürdiges und unnötiges Gezerre könnte beginnen. Abgewählt ist der Mann nicht, das Manöver scheiterte. Teuer könnte es werden. Richtig teuer, möglicherweise. Überhaupt: Wer will in einem Rathaus arbeiten, das schnellen Abstimmungen den Vorzug gibt vor fairer und rechtstaatlicher Aufarbeitung?

Über den eigentlichen Skandal
Das ist möglicherweise der eigentliche Skandal: Weil CDU, Grüne und FDP nicht genügend Stimmen zusammenbrachten, legten sie sich beim ersten Abwahlantrag mit der AfD ins Bett: Hauptsache, es reicht für eine Mehrheit. Man kann mutmaßen, dass die Tansania-Koalition den Fehler erkannte, denn beim zweiten, erweiterten Antrag, der den Beigeordneten auch um seinen Job als Chef der Wirtschafts- und Tourismus-GmbH bringen sollte, da war die hellblaue Partei nicht mehr dabei. MöhneReport versuchte, die Gründe zu erfragen: Von der AfD hat niemand zurückgerufen.

Schmutzeleien beschädigen das Image
Für Möhnesee, gerade wieder unter die TopTen der beliebtesten Ausflugsziele in NRW gewählt, gilt: Das Image hat durch die ganzen Schmutzeleien längst gelitten. Und das, wo gerade Personal im Rathaus knapp wird.

Es wäre preiswerter möglich gewesen
Man hätte es einfacher haben können, wenn man eine politische Lösung gesucht hätte: Die Amtszeit des Beigeordneten und Kämmerers, der auch allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters ist, sie endet zum Jahresende. Der Rat wäre nicht gezwungen gewesen, den Mann wiederzuwählen: So ginge preiswert. Wenn es denn sein müsste.

Gutachten oder „Schlechtachten“?
Alles andere hätten sofort diejenigen betrachten sollen, die für Disziplinarverfahren oder Strafurteile zuständig sind. Nicht — Respekt! Respekt! — Teilzeitpolitiker im Ehrenamt, die vermutlich nicht einmal alle die angeblich belastenden Gutachten oder „Schlechachten“ komplett gelesen und alle juristischen Verästelungen verstanden haben oder verstehen konnten. Das ist nicht despektierlich gemeint: Ratsvorlagen durcharbeiten, das ist nicht vergnügungssteuerpflichtig.

Von Anfang an das falsche Mittel
Das Abwahlverfahren war von Anfang an das falsche Mittel. Das schreibt MöhneReport nicht zum ersten Mal. Weil Rechte nicht ausreichend beachtet wurden. Weil Wähler und Wählerinnen außen vor blieben: Die Öffentlichkeit vor Ort. Die Öffentlichkeit möchte nicht nur als Wahlvolk umworben werden und die Stimme abgeben. Die Öffentlichkeit möchte auch wissen, was im Rathaus vor sich geht.

Eine Unverschämtheit gegenüber Wählerinnen und Wählern?
Der Versuch, alles hinter verschlossenen Türen zu halten, ist eine Unverschämtheit gegenüber allen Wählerinnen und Wählern. Auf der Strecke geblieben sind leider Fairness, Demut und Transparenz. Es kann sein, dass das nie beabsichtigt war. Es macht aber nicht wett, dass zwei Menschen willentlich beschädigt wurden, ohne Anhörung. Ohne rechtstaatliche Verfahren. Um eine persönliche Empörung zu bedienen. Um neue politische Wahrheiten zu unterstreichen: In Möhnesee regiert jetzt Kenia. Oder Tansania, wenn man berücksichtigt, dass die AfD regelmäßig mit „Kenia“ stimmt, für den Abwahlantrag beinahe unverzichtbar war. Wer hat noch mal gesagt: „Ich könnte gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte“?

Ging Taktik vor Rechtstaat?
Egal, was sich später herausstellen wird: Dieser Gemeinderat muss sich Fragen gefallen lassen. Der Bürgermeister mit ihm. Weil Taktik vor Rechtstaat ging. Wut vor faire Aufarbeitung.  Gezieltes Durchstechen vor gebotene Professionalität. In einer freien Gesellschaft darf man das sagen. Man muss es sogar sagen. Damit unsere Gesellschaft frei bleibt.